Immer wieder freuen wir uns, wenn uns Anwender im Forum Lösungen für Probleme vorschlagen, die auch für andere Anwender von Interesse sind. Und wir zeigen gerne anhand von Beispielen wie diesem, dass wir diese dann auch gerne (wenn auch nicht immer) mit in den Standard unserer Software aufnehmen.
Der Bundesrat am am 19.12.2014 dem Gesetzesentwurf zugestimmt, nach dem nun bei Geschäften mit edlen und unedlen Metallen eine Bagatellgrenze von 5.000 Euro existiert.
Mit dem heute veröffentlichten BMF-Schreiben wird die "Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen um sechs Monate verlängert." Die Zeit muss auf jeden Fall genutzt werden, um das Gesetz an die Realität anzupassen.
Viele Kunden ziehen nach wie vor ein lokales Einkaufserlebnis dem Internetshopping vor. Da immer mehr Smartphones im Einsatz sind und dadurch auch das Vergleichen per Onlinesuche zugenommen hat, ist es umso wichtiger auch die lokale Produktverfügbarkeit online kenntlich zu machen. Dafür hat Google Shopping nun diese Möglichkeit auch in Deutschland eingeführt.
Ab Version 2.0 stellen wir die Lizensierung von Orgasoft.NET auf ein transparentes Online-Lizenzmodell um. Zukünftig haben Sie damit die Möglichkeit, die Lizensierung Ihres Warenwirtschaftssystems selbständig zu erweitern. Benötigen Sie eine weitere Filiale oder einen weiteren Arbeitsplatz so können Sie dies per Mausklick erledigen. Auch eine zeitliche Verzögerung durch die Bereitstellung der neuen Lizenz und das (lästige) Einspielen der neuen Lizenznummer entfällt.
Im November wird die Version 2.0 von Orgasoft.NET erscheinen. Nachdem wir bisher darauf achten mussten, dass Orgasoft.NET in vielen Fällen noch abwärtskompatibel zu ORGASOFT NT ist, haben wir nun ab Version 2.0 begonnen, Erweiterungen umzusetzen, deren Realisierung aufgrund des Parallelbetriebs bisher nicht möglich waren. Damit verbunden sind einige Änderungen, die Sie bereits im Vorfeld der neuen Version in Angriff nehmen können.
Immer mehr Einzelhändler bieten eine eigene App an, um Kunden auf diese Weise an das eigene Unternehmen zu binden. Doch oft scheut man sich, die Kosten für eine „echte“ App (Fachbegriff: "native App") für Smartphones oder Tablets entwickeln zu lassen. Die Frage, die man sich daher vorher stellen sollte: Reicht vielleicht auch eine Web-App aus.
Das Gutscheinsystem unseres Partners gurado garantiert Ihnen Zusatzumsatz und ist dabei denkbar einfach. Mit gurado verkaufen Sie individuelle Geschenk-Gutscheine online in Ihrem eigenen Gutschein-Shop oder in Ihrem Geschäft vor Ort. Es ist auch möglich, das Gutscheinsystem an Ihr Kassensystem anzubinden. Inwiefern Ihr Kassensystem für gurado geeignet ist, können wir dabei gerne in einem persönlichen Gespräch klären.
Soll in Ihrem Unternehmen ein neuer Server eingerichtet werden oder die Daten von einem Server auf den Anderen umziehen, dann zieht das eine Menge zusätzliche Umstellungsarbeit nach sich
Im Zuge des Beitritts Kroatiens in die EU trat am 1. Juli 2014 ein Gesetz in Kraft, das die Steuerlastumkehr (Reverse Charge) auf bestimmte Produktgruppen erweiterte. Die Steuerlastumkehr soll verhindern, dass Lieferanten Umsatzsteuer nicht abführen, während Unternehmenskunden Vorsteuerabzug geltend machen. Grundsätzlich unter dem Aspekt der Steuerausfälle im Umsatzsteuerbereich eine sehr sinnvolle Regelung.
Waren bisher von der Steuerlastumkehr größtenteils nur Umsätze in das Ausland, Bauleistungen oder Edelmetalle betroffen, so unterliegen nun auch - durch die Erweiterung auf unedle Metalle - gängige Waren des täglichen Bedarfs diesem Gesetz. Liest man das Gesetz genau durch, so sind Alufolie und Drahtschwämme im Supermarkt genauso betroffen, wie Schrauben oder Muttern im Baumarkt.